Zitat Zitat von Reichs_Adler Beitrag anzeigen
Und wo ist da jetzt der Zwang? Da steht doch, dass die Kündigung vor Gericht wohl keinen Bestand haben wird.
Unrechtmäßige Kündigung gab es übrigens auch vor Corona schon. Dafür sind dann die Arbeitsgericht zuständig.
Man kann unliebsame, und aufmüpfige Mitarbeiter auch anders loswerden...