Zitat Zitat von Reichs_Adler Beitrag anzeigen
Und wo ist da jetzt der Zwang? Da steht doch, dass die Kündigung vor Gericht wohl keinen Bestand haben wird.
Unrechtmäßige Kündigung gab es übrigens auch vor Corona schon. Dafür sind dann die Arbeitsgericht zuständig.
Glaubst Du ernsthaft, dass die Leute ihren Job wiederbekommen, weil ein Arbeitsgericht so eine Kündigung für rechtswidrig erklärt? Spätestens beim Thema Wiedereinstellung kommen die AG gerne mal mit den Begriffen "zerrüttetes Vertrauensverhältnis" oder "Störung des Betriebsfriedens".