User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
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Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Kann man sehen, dass es hier nicht um den magischen Virus geht, sondern um ein Programm das durchgedrueckt werden soll (buchstaeblich Menschenversuche mit RNA-Technologie)?
Mal sehen was die laengerfristigen Impfschaeden so alles sein werden. BionTech hat sich da technologisch schon mal drauf vorbereitet.
Wahrheit Macht Frei!
"Der Sozialismus ist eine Idee von Intellektuellen - gemacht für Intellektuelle, um den Rest zu beherrschen." – Margaret Thatcher
"Government’s view of the economy could be summed up in a few short phrases: If it moves, tax it. If it keeps moving, regulate it. And if it stops moving, subsidize it." – Ronald Reagan
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Verstoß Sanktion Wer muss das Bußgeld bezahlen? Aufent*halt im öffent*lichen Raum mit anderen als den zuge*lassenen Perso*nen 150 € je*de Per*son ab 14 Jah*ren Feiern und/oder Grillen auf öffent*lichen Plätzen oder An*lagen 150 € je*de Per*son ab 14 Jah*ren trotz Verpflichtung kein Schutz- oder Hygienekonzept vorgelegt 5.000 € Verant*wort*licher Verstoß gegen die Masken*pflicht 250 € je*de Per*son ab 14 Jah*ren Durch*führung einer nicht zu*lässigen Veran*staltung oder Versamm*lung 5.000 € Ver*an*stal*ter oder Lei*ter einer Ver*an*stal*tung oder Ver*samm*lung ... Teil*nahme 500 € Teil*neh*mer
[Links nur für registrierte Nutzer]Das Land Bayern hat einen Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße erlassen, der die Sanktionen für eine Missachtung der verschiedenen Maßnahmen festlegt. Er ist seit dem 27. März 2020 in Kraft. Wer in Bayern ohne einen triftigen Grund seine Wohnung verlässt, muss fortan mit einem [Links nur für registrierte Nutzer] von 150 Euro rechnen. Gleiches gilt, wenn der gebotene Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen nicht eingehalten wird. Und bei anderen Verstößen muss der Betroffene sogar noch erheblich tiefer in die Tasche greifen.
[Links nur für registrierte Nutzer]Wer gegen die Maßnahmen verstößt, muss mit einem[Links nur für registrierte Nutzer]rechnen. Der neu erstellte Bußgeldkatalog soll allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur Verfügung stehen, die für Bußgeldbescheide dieser Art zuständig sind.
150 Euro Bußgeld, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird
Bei sportlichen Aktivitäten draußen und Spaziergängen soll versucht werden, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Mindestabstand von mindestens eineinhalb Metern einzuhalten.
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