GUTACHTEN ZU PCR-TEST
Drosten lässt Gericht schmoren
Prof. Drosten wurde in einem Verfahren um Corona und den PCR-Test als Gutachter benannt. Er schweigt schon ziemlich lange darüber, ob er der Aufgabe nachkommen wird. Weil die Fragestellung heikel ist?
Simone Schamann
Berlin •
Dass Christian Drosten die Post vom Amtsgericht Heidelberg erreicht hat, bestätigte die Charité dem Nordkurier bereits vor zwei Wochen. Ihm sei die Anfrage bekannt, so Sprecherin Manuela Zingl, die Entscheidung, ob Prof. Drosten in dem Verfahren als Sachverständiger in Erscheinung treten wird, sei aber noch nicht gefallen. Damals hieß es, im Laufe der Woche würde es eine Antwort geben – gab es dann aber doch nicht. Als der Nordkurier zehn Tage später nochmals nachhakte, hieß es wieder, dass sich die Anfrage „weiterhin in Bearbeitung“ befinde.
Fest steht: Drosten dürfte der Gerichtsbeschluss seit geraumer Zeit vorliegen.
Bereits am 04. Februar hatte ein Richter am Amtsgericht Heidelberg entschieden, dass der Charité-Professor ein schriftliches Gutachten anfertigen soll: „Zur Behauptung der Verteidigerin, dass ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des §2 Infektionsschutzgesetz nachweisen könne, soll ein schriftliches Sachverständigengutachten erhoben werden. Zum Sachverständigen wird antragsgemäß bestimmt: Hr. Prof. Christian Drosten, Charité Berlin“, heißt es in dem Schreiben, über das der Nordkurier bereits berichtete……
Für Drosten-Fans und Maßnahmen-Befürworter ist diese Argumentation ein rotes Tuch. Den Status der reinen Verschwörungstheorie hat sie allerdings spätestens im Dezember 2020 verlassen, als neben bekannten Maßnahmen-Gegnern auch ein großer PCR-Test-Hersteller und wissenschaftlicher Weggefährte Drostens öffentlich darauf hinwies, dass nur die Hälfte aller Corona-Positiven ansteckend ist.
Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man „100 Mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests”, betonte Olfert Landt, Geschäftsführer des Berliner Unternehmens TIB Molbiol in einem Interview mit der Fuldaer Zeitung. Er wünsche sich seitens des RKI diesbezüglich „mehr Mut“…..
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