User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!


Galizien ist nicht ganz Spanien.
Die stolzen Galizier werden sich das wohl nicht einfach gefallen lassen.
Im Text heißt es u.a.:
"...In diesem Sinne sollte der Impfstoff, wie es das Gesetz bisher getan hat und das Gesundheitsministerium bei verschiedenen Gelegenheiten verteidigt hat, nicht obligatorisch sein.
und
...Wie im Text angegeben, wird im Abschnitt “Schwere Straftaten” festgestellt, dass die Weigerung, sich der Injektion zu unterziehen, aufgenommen werden könnte,..."
Also ein Kann-Bestimmung.
Und nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
*Bei uns gibt es dazu das Ermächtigungsgesetz, erlassen schon 1.1.2001 und nicht wie dumme Querdenker bei ihren Demos vermuteten erst am 2.11.2020:
Demgemäß kann Teilnahme an Impfungen angeordnet werden.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 1.1.2001
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Eine Mauer wird nicht gebaut!
...
Ignoriert: ABAS Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Wehe dem, der seine Freunde begrüßt, der wird ohne Rücksicht auf Leib und Leben (auch nicht auf das von den Polizisten) wie ein Schwerverbrecher verfolgt:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Nutzer die den Thread gelesen haben : 119Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.