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Thema: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

  1. #221
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Zitat Zitat von Sjard Beitrag anzeigen
    Der Witz daran ist ja, das diese "Fasten"zeit gar keine ist. Nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang essen die
    Musels in dieser Zeit sehr reichhaltig. Ein richtiges Fasten ist das nicht.
    Die dürfen ja auch kein Wasser trinken in der Zeit. Da sieht man mal, wie bekloppt die sind. Früher hätten wir denen ihre Blödheit einfach rausgeprügelt. Heute ist das politisch inkorrekt.
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  2. #222
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Zitat Zitat von Pappenheimer Beitrag anzeigen
    Merkel weiß doch nur zu gut, dass die neuen Besserdeutschen sich einen Scheiß aus Verboten machen und ihre Fressorgien so oder so feiern. Und da die Polizei bundesweit die Anweisung hat, bei Besserdeutschen wegzuschauen, muss der Lockdown logischerweise noch vor Ramadan beendet werden. Und nach Ramadan wird behauptet, die undisziplinierten Deutschen hätten zu Ostern zu erhöhten Infektionszahlen beigetragen und schwups gibt es den nächsten Lockdown. Die mohamedanischen Besserdeutschen erkennen natürlich dieses Spiel, anders hatten sie es nicht erwartet. Die lachen sich doch sowas von ins Fäustchen...
    The same procedure as last year!
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  3. #223
    Hüter der Idee Benutzerbild von amendment
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    Standard AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Staatsrechtler, ausgewiesener Kenner der GG aber ich könnte mir ein mögliches Szenario vorstellen.

    Die „alternativlosen Maßnahmen“ werden immer stringenter. Solange bis der Volkszorn überkocht und es vereinzelt oder massiert zu Demonstrationen kommt. Die das „Regime“ als „Aufruhr, -stand, Rebellion, Konterrevolution“ deklariert.

    Dann kann „IM Erika und ihre Schergen“ zum Gegenschlag für den Endsieg ausholen.
    Mit ihrer Gnade darf dann der „Schlafsaal“ nicht mehr den epidemischen Notstand sondern einen „nationalen Notstand“ abnicken. Diese Abstimmung bräuchte sie allerdings gar nicht, sondern diese wäre nur ein weiteres Feigenblatt.

    Der berechtigt sie dann den „Trachtenverein“ einzusetzen. Denn ich meine die herrschende Rechtsauffassung geht nicht mehr explizit von dem V-Fall aus, sondern auch eben von „Aufständen, inneren Unruhen“ der diesen Schritt möglich macht.


    Ich weiß auch nicht was in einem solche Fall das GG, des eh nicht mehr gibt, das jüngste Ermächtigungsgesetz und die Brüningschen Notverordnungen dazu sagen. Ich kann mir aber vorstellen, dass in einer solchen „Notlage nationaler Tragweite“ Wahltermine verschoben werden könnten. Und das „Regime“ bis zur Aufhebung, Beendigung dieses „Notstandes“ geschäftsführend weiter im Amt bleibt.
    Da ich aufgrund meiner Vita diesbezüglich etwas "Ahnung" habe, gilt es hierbei zwischen einem V-Fall (Verteidigungsfall), S-Fall (Spannungsfall) und K-Fall (Katastrophenfall) zu unterscheiden. Bitte hierzu die entsprechenden Voraussetzungen lesen.

    Was potentielle Aufstände und innere Unruhen betrifft, so sind wir aktuell "meilenweit" von der "Ausrufung" soeben genannter Szenarien entfernt. Bitte auch ganz genau die erforderlichen Voraussetzung lesen - die "Messlatte" für die Ausrufung bzw. Feststellung ist extrem hoch angelegt...

  4. #224
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    Standard AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    The same procedure as last year!
    the same procedure as every year, dscheims

    well, i`ll do my very best
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  5. #225
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Da ich aufgrund meiner Vita diesbezüglich etwas "Ahnung" habe, gilt es hierbei zwischen einem V-Fall (Verteidigungsfall), S-Fall (Spannungsfall) und K-Fall (Katastrophenfall) zu unterscheiden. Bitte hierzu die entsprechenden Voraussetzungen lesen.

    Was potentielle Aufstände und innere Unruhen betrifft, so sind wir aktuell "meilenweit" von der "Ausrufung" soeben genannter Szenarien entfernt. Bitte auch ganz genau die erforderlichen Voraussetzung lesen - die "Messlatte" für die Ausrufung bzw. Feststellung ist extrem hoch angelegt...
    Als ob unsere Regierung bestehende Gesetze interessieren würde.
    Dann hätten wir weder Asylanten im Land noch eine Plandemie

  6. #226
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    Mad AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Staatsrechtler, ausgewiesener Kenner der GG aber ich könnte mir ein mögliches Szenario vorstellen.

    Die „alternativlosen Maßnahmen“ werden immer stringenter. Solange bis der Volkszorn überkocht und es vereinzelt oder massiert zu Demonstrationen kommt. Die das „Regime“ als „Aufruhr, -stand, Rebellion, Konterrevolution“ deklariert.

    Dann kann „IM Erika und ihre Schergen“ zum Gegenschlag für den Endsieg ausholen.
    Mit ihrer Gnade darf dann der „Schlafsaal“ nicht mehr den epidemischen Notstand sondern einen „nationalen Notstand“ abnicken. Diese Abstimmung bräuchte sie allerdings gar nicht, sondern diese wäre nur ein weiteres Feigenblatt.

    Der berechtigt sie dann den „Trachtenverein“ einzusetzen. Denn ich meine die herrschende Rechtsauffassung geht nicht mehr explizit von dem V-Fall aus, sondern auch eben von „Aufständen, inneren Unruhen“ der diesen Schritt möglich macht.


    Ich weiß auch nicht was in einem solche Fall das GG, des eh nicht mehr gibt, das jüngste Ermächtigungsgesetz und die Brüningschen Notverordnungen dazu sagen. Ich kann mir aber vorstellen, dass in einer solchen „Notlage nationaler Tragweite“ Wahltermine verschoben werden könnten. Und das „Regime“ bis zur Aufhebung, Beendigung dieses „Notstandes“ geschäftsführend weiter im Amt bleibt.
    da wird doch nur darauf gewartet, daß die leute ausrasten und sie hiermit einen grund haben, zu- und draufzuschlagen.

    mir kommt es immer mehr vor:

    wir reizen sie bis aufs blut, irgendwann beginnt das haberfeldtreiben und wir haben einen grund, zu schießen.

    wer geschichte verfolgt, und das nicht erst die letzten 30 jahre, weiß das.

    man muß nur die ganzen bauernaufstände verfolgen, das zieht sich wie ein roter faden durch und dann ....?

    aufstände brutalst! niedergeschlagen mit haufenweise toten und trotzdem schwimmt die scheiße immer oben.

    es ändert sich nie.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  7. #227
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    Standard AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Staatsrechtler, ausgewiesener Kenner der GG aber ich könnte mir ein mögliches Szenario vorstellen.

    Die „alternativlosen Maßnahmen“ werden immer stringenter. Solange bis der Volkszorn überkocht und es vereinzelt oder massiert zu Demonstrationen kommt. Die das „Regime“ als „Aufruhr, -stand, Rebellion, Konterrevolution“ deklariert.

    Dann kann „IM Erika und ihre Schergen“ zum Gegenschlag für den Endsieg ausholen.
    Mit ihrer Gnade darf dann der „Schlafsaal“ nicht mehr den epidemischen Notstand sondern einen „nationalen Notstand“ abnicken. Diese Abstimmung bräuchte sie allerdings gar nicht, sondern diese wäre nur ein weiteres Feigenblatt.

    Der berechtigt sie dann den „Trachtenverein“ einzusetzen. Denn ich meine die herrschende Rechtsauffassung geht nicht mehr explizit von dem V-Fall aus, sondern auch eben von „Aufständen, inneren Unruhen“ der diesen Schritt möglich macht.


    Ich weiß auch nicht was in einem solche Fall das GG, des eh nicht mehr gibt, das jüngste Ermächtigungsgesetz und die Brüningschen Notverordnungen dazu sagen. Ich kann mir aber vorstellen, dass in einer solchen „Notlage nationaler Tragweite“ Wahltermine verschoben werden könnten. Und das „Regime“ bis zur Aufhebung, Beendigung dieses „Notstandes“ geschäftsführend weiter im Amt bleibt.

    Während in Österreich und anderen Ländern wenigstens über alles diskutiert wird, Opposition auf fast allen Kanälen ihre Meinung absondern darf, wird in der BRD ein eiserner Mantel des Schweigens gelegt.

  8. #228
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    Standard AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Der Despot aus München will die Tiroler einsperren und abriegeln. Ab jetzt werden die bayrischen LKWs langsam abgewickelt. Asylanten rein, Tiroler raus. Passt genau.

    Wir Tiroler fahren eh lieber gemütlich ins offene Italien.

  9. #229
    Hüter der Idee Benutzerbild von amendment
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    Standard AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Als ob unsere Regierung bestehende Gesetze interessieren würde.
    Dann hätten wir weder Asylanten im Land noch eine Plandemie
    1. Die (legalen) Asylanten sind alle hier, weil wir ihnen das Recht dazu eingeräumt haben.

    2. Die illegalen Asylanten sind hier, weil wir nicht fähig (oder nicht willens?) sind, diese unverzüglich rauszuschmeißen.

    3. Eine Pandemie lässt sich nicht durch Gesetzestexte aufhalten.

  10. #230
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Lockdown bis kurz vor dem Ramadan.

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    1. Die (legalen) Asylanten sind alle hier, weil wir ihnen das Recht dazu eingeräumt haben.

    2. Die illegalen Asylanten sind hier, weil wir nicht fähig (oder nicht willens?) sind, diese unverzüglich rauszuschmeißen.

    3. Eine Pandemie lässt sich nicht durch Gesetzestexte aufhalten.
    Stimmt nicht ganz. "Wir" belassen illegale Asylanten in Deutschland, in dem wir ihnen bei Ablehnung den Status der Duldung und dieses sogar regel- und planmäßig geben.

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