Unbedingt! Gerade wg. der " Querdenker " und andere asozialer Subjekte die dem Volk
und der Regierung bei der Bewaetigung der pandemischen Lage vorsaetzlich Steine in den
Weg legen bzw. heimtueckische Angriffe gegen die Regierung vornehmen, muss ein
Gesetz ueber besondere Massnahmen der Staatsnotwehr verhaengt werden.
Ausserdem sind bis zur erfolgreichen Bewaeltigung der Pandemie das taetergebundene
Willensstrafrecht anzuwenden, die Aufhebung des Analogieverbotes durchzusetzen und
die Wiedereinfuehrung der Ehrenstrafe mit zweispurigen strafrechtlichen Maßnahmen
durch Sicherungsverwahrung bzw. Schutzhaft zu praktizieren.
Strafrecht im Nationalsozialismus: Kein Verbrechen ohne Strafe
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