| User in diesem Thread gebannt : Manfred37 | 
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				Grundsätzlich ja, bzw. jein.
In aller gebotenen Kürze:
Es gibt zwei grundsätzliche Vorschriften-Gruppen.
a) Bei den ganz normalen Gebrauchsgegenständen des Alltags (beispielsweise bei einem elektrischen Rasierapparat, einem Zahnstocher, einem Handtuch oder einem Plüschtier) gilt Folgendes:
Im Rahmen der für diese Gegenstände erlaubten Selbstzertifizierung kann jeder Inverkehrbringer in den europäischen Markt sein Erzeugnis mit dem CE-Logo kennzeichnen, wenn er durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt hat, dass alle auf diese Produktgruppe anzuwendenden Normen eingehalten werden.
Dies bedeutet beispielsweise bei einem Plüschtier, dass alle in der EN-71 festgelegten Standards und Grenzwerte (Speichelfestigkeit, Verletzungsrisikovermeidung und und und und) eingehalten werden und durch den Inverkehrbringer geprüft wurden.
Natürlich kann man da auch bescheissen, aber wer riskiert schon gerne seine Firma....
b) Bei Medizinprodukten kommen die Richtlinien 90/385/EWG für aktive implantierbare medizinische Geräte, 93/42/EWG für Medizinprodukte und 98/79/EG für In-vitro-Diagnostika zur Anwendung.
Diese beschreiben vereinfacht folgende Vorgehensweise vor:
- Selbstzertifizierung darf nur erfolgen, wenn der Inverkehrbringer durch autorisierte "Benannte Stellen" (u.a. DEKRA, TÜV, ETS usw.) mittels Prüfungen und Tests nachgewiesen hat, dass sein Erzeugnis alle in der einschlägigen Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte einhält.
- Diese "Benannte Stelle" begleitet oder führt auch die erforderlichen Testreihen durch, die sich bis hin zu klinischen Studien an einer bestimmten Mindestanzahl an Probanden erstrecken kann.
- Bei Freigabe durch die benannte Stelle mittels eines Abschlussberichts erhält der Applikant dann die offizielle Genehmigung, das CE-Zeichen unter gleichzeitiger Angabe der Benannten Stelle (als vierstellige Nummer) auf das Produkt zu drucken: CE 0123 (ausschließlich für Medizinprodukte nach der anzuwendenden Vorschrift)
Ich beschreibe das mal kurz am ganz einfachen Beispiel eines Körperthermometers für Diagnosezwecke:
- Einhaltung der Toleranzen durch Messreihen;
- Ungiftigkeit (für orale Messungen) des Messkopfes;
- Bestimmte mechanische Stabilitätsanforderungen;
- Messreihe im klinischen Bereich an einer Anzahl von Probanden bei gleichzeitiger Gegenkontrolle durch bereits vorhandene, geprüfte und zertifizierte Vergleichsexemplare;
- Laufende Stichproben-Kontrollen durch die benannte Stelle in der Produktion.
Das sind in ganz groben Umrissen die Unterschiede.
Es hilft nichts, man muss sich einfach mal in dieses ziemlich umfangreiche Thema einlesen, um zu verstehen, was da alles dahinter steht.
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				Shut your mouth and open your heart (Elvis Presley, A little less conversation, more action)
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				Post Chef. Großunternehmen könnten ihre Beschäftigten selbst impfen.
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Auch das erinnert, wie vieles Andere dieser Tage, an die Nutztierhaltung. Der Bauer impft seine Viehbestände. Als Brandzeichen bekommen wir den digitalen Impfpass.Die 500 umsatzstärksten Unternehmen der Welt könnten ihre Beschäftigten Post-Chef Frank Appel zufolge selbst impfen und damit den Kampf gegen das Corona-Virus einen entscheidenden Schritt voranbringen, teilt die Agentur Reuters mit. „Wenn es ausreichend Impfstoff gibt, wären wir froh, wenn wir all unsere Beschäftigten selbst impfen könnten”, sagt Appel in einer virtuellen Diskussionsrunde des Davoser Weltwirtschaftsforums. Aktuell wolle der Bonner Konzern aber keine Impfstoffe für seine mehr als 500.000 Beschäftigten kaufen und dies den Regierungen überlassen. Wenn einzelne Staaten aber sagten, multinationale Unternehmen sollten das Impfen übernehmen, könnten dem die 500 umsatzstärksten Unternehmen der Fortune-500-Liste nachkommen. Dies könne einen Durchbruch bedeuten.
 
			
			



 
			
			
			
				
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
				
			
			 
			
				 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				Was das Lügen angeht: Entweder du arbeitest in einem Drecksladen oder du lügst. Vom Gesetzgeber her müssen Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeiter 6 Toiletten haben. Ab 100 sind es 7 Toiletten. Das erste ist zwar möglich,aber warum sollen die Ämter ausgerechnet bei den Drecksbetrieben eine Ausnahme machen und nicht kontrollieren?
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				 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				Es steht dir doch völlig frei, anstatt den ganzen Tag im Internet herumzudaddeln, ein Insititut für Produktprüfung zu gründen und zu betreiben und - ähnlich wie die Stiftung Warentest - Produktexemplare aus dem Markt zu prüfen und zu testen und mögliche Verstöße sogar zur Anzeige zu bringen.
Oder was meinst du, was sonst geschehen sollte? Sollte "der Staat" noch ein paar Millionen Warenkontrolleure einstellen und jeden der vielen Millionen Artikel testen lassen, die ständig vom Handel verkauft werden?
Mach doch mal praktikable Vorschläge an die Politik, wie man dieses Problem der Fälschungen besser lösen könnte, als hier nur ständig den Larry zu machen.....
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul
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				Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul
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