Du bist einfach nur geisteskrank...Schlagwort: Kinderlandverschickung (KLV)
Bevor die pandemische Lage eskalieren kann muessen praeventive Massnahmeb
getroffen werden mit denen die Regierung gerade unseren Kindern und Jugendlichen
einen besondere Schutz vor den SARS-CoV2 Viren angedeihen laesst.
Aus Kriegszeiten ist bekannt das wg. des " Moral-Bombing " der Amis und Briten
auf die Bevoelkerung in grossen Staedten und Ballungszentren Deutschlands die
Kinder und Jugendlichen besonders geschuetzt wurden, indem man sie aus den
den Staedten aufs Land " verschickt " hat. Die Massnahme wurde damals als
Kinderlandverschickung bezeichnet.
Bevor der pandemische Feind in dicht besiedelten Staedten und Ballungsgebieten
wuetend kann muessen daher alle Kinder und Jugendlichen in Sicherheit gebracht
werden. (SARS-CoV2 Praevention - Kinderlandverschickung)
Die Vorgehensweise ist wie folgt vorstellbar:
Alle Kinder und Jugendlichen von 7 bis 16 Lebensjahr werden auf SARS-CoV2
Virenbefall durchgetestet. Wer negativ ist wird bei Gastfamilien in abgelegene und
duenn besiedelten laendliche Regionen gebracht. Dabei bildet man Gruppen die
aus Kinder und Jugendlichen unterschiedlichen Alters bestehen, damit Jugendliche
auch betreuerische Aufgaben bei den Kindern uebernehmen.
Die Massnahme wird den Kindern und Jugenlichen als " Ferien auf dem Land "
kommuniziert und auf eine Dauer von 3 Monaten festgelegt. Waehrend dieser
3 Monaten haben die Kinder und Jugendlichen tatsaechlich Ferienzeit mit der
Ausnahme das es alle drei Tage einen Online-Unterricht gibt. Ausserdem wird der
Kontakt zu den Eltern einmal woechentlich per Videochat ermoeglicht.
Zusaetzlich hat jedes Kind und jeder Jugendlich einmal woechentlich einen
Aufsatz ueber die gemachten Erlebnisse zu schreiben, die von der Lehrern
und Eltern gelesen und zusaetzlich von Psychologen ausgewertet werden.
Die Kinder und Jugendlichen werden bei den Gastfamilien vor Ort einmal pro
Woche von einem Arzt auf koerperliche Gesundheit und geistiges Wohlbefinden
untersucht.
Wer aus Kreisen der potentiellen Gasteltern in Landbevoelkerung die Aufnahme
von Kinder und Jugendlichen ablehnt muss das triftig begruenden. Ein Katalog
was als triftiger Grund gilt wird nicht erstellt. Wer sich weigert hat sich geoutet,
taugt nicht und faellt als Gastfamilien aus.
Fuer alle Bereitwilligen wird ein finanzieller Anreiz als Gastfamilie geschaffen.
Der Staat uebernimmt nicht nur alle entstehenden Kosten in Vorkasse, sondern
aus der Bundeskasse Trier erhaelt jede Gastfamilie pro untergebrachten Kind und
Jugendlichen einen steuerfreien Pauschalbetrag von 1.000 EUR pro Schuetzling
und Monat.
Beispiel:
Wer als Gastfamilie zwei Kinder und einen Jugendlichen aufnimmt bekommt folglich
neben den entstehenden Kosten ein Honorar von 3 x 1.000 EUR monatlich, was bei
3 monatiger Laufzeit der Kinderlandverschickungsmassnahme einen steuerfreien
Gesamtbetrag von 9.000 EUR ergibt. Vom Gesamtbetrag werden 4.500 EUR
sofort zusammen mit den kalkulierten Gesamtkosten ausgezahlt. Nach Ende der Laufzeit
im April werden die restlichen 4.500 EUR ausgezahlt.
Beginn der Massnahme: 1. Februar 2021
Ende der Masnahme: 30. April 2021
Die Sommerferien fallen fuer alle schulpflichten Kinder und die Lehrer vollstaendig aus
weil die Kinderlandverschickung vorgezogenen Ferien entspricht.
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Wir muessen sicher gehen, gerade weil der pandemische Feind unkalkulierbar ist.
Nicht nur chronisch Kranke und Menschen hohen Alters gehoeren rechzeitig aus
der " Schusslinie " gebracht.
Eine verantwortungsfaehige und weitsichtige Regierung bringt unseren Nachwuchs
ebenfalls rechtzeitig in Sicherheit bevor der virale Feind wueten kann, wie es die
Bestien aus England und USA durch ihre Kriegsverbrechen des " Moral-Bombing "
getan haben.




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