
Zitat von
Querfront
Jetzt wird die indirekte Impfpflicht mit allen Mitteln herbeigeschrieben.
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Man darf also den Geimpften keine Grundrechte verwehren. Das heißt im Umkehrschluss, dass man es bei nicht Geimpften darf und auch weiter tun wird. Dass sich ein ehemaliger Verfassungsrichter für sowas hergibt, ist ein weiteres Zeichen für den Verfall des Rechtsstaates.
Grundrechte können eingeschränkt werden:
GG Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Sie wurden bereits per Gesetz eingeschränkt:
Ermächtigungsgesetz vom 1.1. 2001:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und stellte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis...:
Impfpflicht ist darin bereits gesetzlich erlaubt:
§ 20 Schutzimpfungen

Zitat von
amendment
... und da wir ja keine wirkliche Opposition im Bundestag haben, sondern die dort vertretenen Parteien allesamt gleichgeschaltet sind, macht uns niemand auf die geplanten, dauerhaften Grundrechtseinschränkungen aufmerksam - außer die APO, die Außerparlamentarische Opposition, versteht sich.
Wir haben keine funktionierende Jurisprudenz, keine Verfassungsgerichte, keine Gewaltenteilung... nur die Stimme auf der Straße sagt uns, was falsch ist und wo's lang geht....
In der APO war ich schon in den 60er Jahren.
Die Querulanten-Stimme von der Strasse hat aus völliger Unkenntnis völlig falsch propagiert dass erst am 18. November 2019 das Ermächtigungsgesetz erlassen wurde. 
...