User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
Ach und deshalb benutzt man die Alten jetzt als „Versuchskaninchen“?
Sollen sich doch zuerst die „Erfinder, die Politclowns, deren Entourage“ mit diesem Stöffchen spritzen lassen. Und zwar mit jenem das für den „Pöbel, Abschaum, Pack, Convidioten“ vorgesehen ist. Früher mussten ja auch die Geschützgießer bzw. die Meister den ersten Probeschuss aus einer neu gegossenen Kanone abgeben, manche haben es nicht überlebt.
Und dann warten wir mal 14 Tage, entweder überleben sie es oder es gibt ein „Gottes-Urteil“.
Bei Letzterem würden sich dann die Kosten für eine ordentliche Gerichtsverhandlung vor einer großen Spruchkammer deutlich reduzieren und auch den Aufwand für den Aufenthalt bei freier Kost, Logis und Kleidung mit garantiertem täglichem Auslauf senken.
Na dann lies mal, was die Goethe-Universität zu dieser Angelegenheit veröffentlicht hat:
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Vorhandene Exemplare der Dissertation
Im Universitätsarchiv befindet sich eine allgemein zugängliche „Originalkopie“ der Dissertation. Das Original, das zweifelsfrei vor der Verleihung des Doktorgrades eingereicht wurde, lagert zusammen mit der Promotionsakte im Universitätsarchiv. Die Einreichung von „Pflichtexemplaren“ beim Fachbereich Medizin war als Verfahrensbestandteil erforderlich, um überhaupt die Promotionsurkunde ausgehändigt zu bekommen.
Zusätzliche Exemplare der Originaldissertation von Prof. Drosten sind deshalb seit 2020 in der Frankfurter Universitätsbibliothek sowie in Kopien in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) verfügbar, da es im Verlauf des Jahres 2020 aufgrund der stark gestiegenen Prominenz von Herrn Drosten in der Universitätsbibliothek vermehrt zu Anfragen nach seiner Dissertation kam. Um dieses Interesse so schnell wie möglich zu befriedigen, wurde das zu diesem Zeitpunkt einzige im Fachbereich verbliebene Originalexemplar der Dissertation zunächst darauf geprüft, ob es für den Leihverkehr noch geeignet war. Da einerseits daran aus konservatorischen Gründen Bedenken bestanden, man andererseits die bestehenden Anfragen jedoch möglichst rasch befriedigen wollte, hat die Goethe-Universität Herrn Drosten persönlich darum gebeten, ihr ein weiteres Exemplar der Dissertation für den Leihverkehr und zur Anfertigung weiterer Papierkopien zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte ist Herr Drosten dankenswerterweise umgehend nachgekommen, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein. Beide Exemplare erwiesen sich nach Prüfung als inhaltlich identisch. Das noch im Fachbereich befindliche Originalexemplar wurde in die Promotionsakte übernommen, die sich im Universitätsarchiv befindet. Dass von abgegebenen Dissertations-Pflichtexemplaren letztlich jeweils nur ein Exemplar im Archiv des Fachbereichs verbleibt, entspricht archivalischen Standards.
Zur Klarstellung: Nach der damals geltenden Promotionsordnung war keine Abgabe von Pflichtexemplaren an die Universitätsbibliothek sowie die DNB erforderlich. Für die Erfüllung der geltenden Regularien der Promotionsordnung war die Abgabe von Pflichtexemplaren im Dekanat des Fachbereichs Medizin ausreichend. Der fristgerechten Abgabe von Pflichtexemplaren ist Herr Drosten nachweislich nachgekommen. Auch seitens des Fachbereichs bestand zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung zur Abgabe von Exemplaren an die Universitätsbibliothek und DNB.
Whatever you do, do no harm!
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