
Zitat von
Hay
Wo wir bei subtil sind:
Die CDU-Teile der Regierung möchten eine Sonderabgabe für Onlineverkäufe und Onlineverkäufer einführen. Die soll sich nach der Höhe der verkauften Waren richten und ist an das Finanzamt abzuführen. Diese Abgabe soll erhoben werden, um den Sterben der Läden in den Innenstädten entgegenzuwirken.
Das war nun allerdings eine Meldung, bei der mir das Hahaha in der Kehle stecken blieb. Genau die Politiker, die das Sterben der Geschäfte in den Innenstädten zu verantworten haben (der zweite Lockdown mitten in der Hauptverkaufszeit des Jahres, im Weihnachtsgeschäft), planen nun eine Abgabe, die die Bürger, die bei Online-Händlern Ware erwerben, zu zahlen haben. (Wobei es ja großmütig hieß, es bliebe den Onlinehändlern überlassen, die Abgabe dem Käufer weiterzuberechnen oder nicht). Mal ganz abgesehen davon, dass durch die Abgabe kein einziger Einzelhändler in den Innenstädten überleben wird - von denen ist ein guter Teil sowieso pleite und macht nicht wieder auf - und dass die Bürger froh sein können, dass es einen Onlinehandel gibt, so dass noch ein paar Dinge mehr als nur Lebensmittel erhältlich bleiben, ist dies ein erneuter Griff in die Taschen der Bürger, um den Staat zu finanzieren. Das Schöne ist, dass der Bürger keine Wahlmöglichkeiten hat, weil sie ihm 1) der Staat nimmt, in dem er die Preise der einen Anbieter verteuert und 2) der Staat dafür gesorgt hat, dass die Konkurrenz, die er ja angeblich schützen will, bereits zu diesem Zeitpunkt durch angeordnete Geschäftsschließungen in die Pleite getrieben wurden. Damit ist die Abgabe für den Bürger sowieso alternativlos.
Wir erinnern uns zudem - es ist noch nicht lange her - dass der Staat bzw. seine Vertreter behaupteten, die Geschäfte, die durch den Lockdown pleite gingen, schon vorher insolvent gewesen seien.....
Die Meldung:
Zur Rettung der Innenstädte
Union plant Abgabe für Onlineshopping
Der stationäre Einzelhandel darbt im Lockdown, während Onlinehändler zu den großen Gewinnern der Corona-Krise gehören. CDU und CSU wollen dem Ladensterben entgegenwirken und dafür die Versender zur Kasse bitten.
...In dem Grundsatzpapier wird den Angaben zufolge eine "Paketabgabe für den Onlinehandel" gefordert, "die sich in der Höhe proportional nach dem Bestellwert richtet". Die Abgabe solle beim Internethändler erhoben und von ihm an das Finanzamt abgeführt werden. Ob diese Abgabe zu höheren Preisen führe, liege beim Anbieter.
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