Ja, aber zwischen 22 und 6 Uhr gilt[Links nur für registrierte Nutzer]eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre). Das Verlassen der Wohnung ist in dieser Zeit unter anderem nur aus folgenden Gründen zulässig:
Ausübung des Berufs,
Weg zur Kindernotbetreuung,
Besuch des Ehe- oder Lebenspartners,
Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs,
Besuch hilfsbedürftiger Menschen und Kranken sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
Arztbesuch,
Begleitung Sterbender,
unabdingbare Versorgung von Tieren,
in der Zeit vom 24. Dezember bis 26. Dezember zur Teilnahme an einem Gottesdienst sowie
Heiligabend und Silvesternacht




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