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Sag das nicht:
[Links nur für registrierte Nutzer]Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt laut § 16 PatG, Art. 63 (1) EPÜ 20 Jahre ab dem Tag nach der Anmeldung. Gemäß § 16a PatG, Art. 63 (2) b) EPÜ i. V. m. VO (EWG) Nr. 1768/92 kann allerdings für Erfindungen, die erst nach aufwändigen Zulassungsverfahren (vor allem klinische Studien bei Arzneimitteln) wirtschaftlich verwertet werden können, ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt werden, das die Patentlaufzeit dann um maximal fünf Jahre verlängert.
"Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."
Heinrich von Brentano
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