Nein, ich schrieb: Nach meiner Quelle gab es eine Zusendung nicht angeforderter Wahlunterlagen vorher nirgends.
Du schriebst dagegen: ...die Postwahl nicht in jedem Staat stattfindet, sondern eben dort, wo man es wegen Corona eingeführt hat und dass es eine Zusendung nicht angeforderter Wahlunterlagen vorher nicht gab.
Und dafür fehlt nach wie vor der Beweis. "Meines Wissens" zählt nich als Beweis.






