Sicher war das ein Blockwart.
Aber i. d. R. haben die Betreiber die AGB so geändert/ergänzt oder stellen einen Aufsteller auf, der explizit darauf hinweist, dass auch Mitarbeiter in diesem Fall das Recht haben, das normalerweise nur dem Filialleiter oder dem Geschäftsinhaber zusteht.





>>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ....


, danke an dich



