 
Kontaktbeschränkungen: Aufenthalte in der  Öffentlichkeit sollen nur mit den Angehörigen des eigenen und eines  weiteren Haushalts erlaubt sein. Verstöße werden sanktioniert.
Ausdrücklich  wird zudem von Verwandten-Besuchen abgeraten, soweit sie mit Reisen  verbunden sind: „Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell  auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.  Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische  Ausflüge“, heißt es im Entwurfs-Papier der Bundesregierung.
Schulen und Kitas: sollen geöffnet bleiben. 
Tourismus:  Übernachtungsangebote in Deutschland werden massiv beschränkt, nur  „notwendige und ausdrücklich nicht touristische“ Übernachtungen sollen  erlaubt bleiben.
Freizeit: Theater, Opern und  Konzerthäuser sollen dicht gemacht werden. Spielhallen, Kinos und  Freizeitparks ebenso. Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder und  Bordelle sollen geschlossen, alle Unterhaltungsveranstaltungen untersagt  werden.
                             
Gastronomie: Sämtliche Gaststätten, Bars und  Kneipen sollen geschlossen werden. Ausgenommen: Lieferung und Abholung  von Speisen soll erlaubt bleiben.
Dienstleistungsbetriebe:  Betriebe aus dem Bereich der Körperpflege – etwa Kosmetikstudios,  Massagepraxen, Tattoo-Studios – sollen geschlossen werden.  Physiotherapien bleiben weiter möglich. Friseursalons sollen unter den  bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet bleiben.
Einzelhandel: Geschäfte dürfen unter  Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben. Bedingung: Sie müssen sicherstellen,  dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm Verkaufsfläche aufhält.
Der  Bund will den von den Schließungen betroffenen Firmen und Einrichtungen  finanziell helfen, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Das  genaue Konzept wird heute noch vorgestellt.
Arbeitsplatz:  Grundsätzlich werde die Arbeitgeber laut Beschlussvorlage aufgefordert,  ihren Mitarbeitern Heimarbeit zu ermöglichen, „wo immer dies umsetzbar“  sei. 
Die Entscheider seien sich im Klaren, dass es sich um „sehr  einschneidende Maßnahmen“  handelt, heißt es in der Beschlussvorlage.  Aber mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der  Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher  Schäden im Falle einer „unkontrollierten pandemischen Entwicklung“ seien  sie verhältnismäßig.
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