Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
Ob man das jetzt so zwanglos unter "Hausfriedensbruch" subsumieren kann?

"(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird ..."

So eine gar schröckliche Misse-Tat und abscheuliches Kavenz-Verbrechen wird außerdem nur auf Antrag verfolgt.

Formaljuristische Angelegenheiten sollten wir vertrauensvoll den Profis der Judikative überlassen; Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter nehmen sich solcher Vorfälle jederzeit an, der Rechtsweg steht jedem offen.