Nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern die Ankläger müssen dessen Schuld beweisen...
Tatsache ist, der Westen hat keine Belege dafür, dass der Kremel für den Giftanschlag verantwortlich ist.
Der Westen weiß lediglich, dass das Gift (Nowitschok) aus alten Sowjet-Beständen stammt, ein Gift, das inzwischen für viele Geheimdienste verfügbar ist...




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