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Demonstrationen vor dem Reichstagsgebäude waren mal verboten, aber die Bannmeile gibt es nicht mehr.

Mit dem 'Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes' als Artikel 1 des 'Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes' vom 11. August 1999 (BGBl. I S. 1818) gibt es keine Bannmeile mehr um das Parlament in Berlin, sondern einen befriedeten Bezirk", heißt es auf den Internet-Seiten des Bundestags. Damit seien in Berlin Demonstrationen und öffentliche Versammlungen zwar grundsätzlich zugelassen, allerdings mit der Einschränkung, dass diese die Arbeit der Verfassungsorgane (also vor allem Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht) nicht stören oder verhindern dürfen.