jetzt schreibt man wenigstens von einem "Beinahe-Sturm"! Doch selbst davon war die Aktion weit entfernt.
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Man muss sich jedoch fragen, warum zu dieser Zeit der Reichstag so gut wie unbewacht war! Wo doch jedes "Toilettenhäuschen" bewacht und gesichert wurde. Wollte man etwa genau diese Bilder haben, die man jetzt so vehement kritisiert?
Die Menschen stehen auf der Freitreppe zum Reichstag und schauen alle in Richtung Vorplatz. Keiner versucht in das Gebäude einzudringen.
1999 unter der Regierung von Gerhard Schröder (SPD) wurde die Bannmeile um das Parlament in Berlin jedoch abgeschafft und in einen sogenannten „befriedeten Bezirk“ umgewandelt. Damit sind in Berlin öffentliche Versammlungen grundsätzlich zugelassen, sofern sie die Tätigkeit der Verfassungsorgane nicht stören, was für die sitzungsfreie Zeit generell angenommen wird.
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Mit dem „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ als Artikel 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes“ vom 11. August 1999 (BGBl. I S. 1818) gibt es keine Bannmeile mehr um das Parlament in Berlin, sondern einen befriedeten Bezirk. Damit sind in Berlin öffentliche Versammlungen grund-sätzlich zugelassen, sofern sie die Tätigkeit der Verfassungsorgane nicht stören, was für die sitzungsfreie Zeit generell angenommen wird. Der Schutz der Tätigkeit von Bundestag und Bundesrat (ebenso wie für das Bundesverfassungsgericht) wird durch das genannte Gesetz gewährleistet. In der Abwägung von Versammlungsfreiheit und Arbeitsfähigkeit des Parla-ments wird das Demonstrationsverbot nur eingeschränkt, soweit es unbedingt notwendig ist, da gerade die „Verbannung“ der Bevölkerung nicht gewünscht ist. Die Behörden können al-lerdings, unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Aspekte, Aufzüge verbieten.![]()



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