Bin gerade nicht sicher, ob da etwas durcheinander gerät. Es gab ja zwei verschiedene Maßnahmen, die jeweils unabhängig voneinander betrachtet werden müssen: Zum einen gab es die Verbotsverfügung der Versammlungsbehörde im Vorfeld der geplanten Demonstration. Diese war rechtswidrig und wurde vom Verwaltungsgericht gekippt.
Die zweite Maßnahme ist die Versammlungsauflösung am gestrigen Nachmittag und das ihr vorangehende Verhalten der Behörden während der Demonstration. Ob und inwieweit diese rechtswidrig oder rechtmäßig war, ist noch nicht geklärt. Da offensichtlich gegen erlassene Auflagen verstoßen wurde, ist diese Frage noch offen. Gut möglich, dass die Auflösung der gesamten Versammlung unverhältnismäßig war. Insbesondere vor dem Hintergrund des Verhaltens der Behörden, das maßgeblich zum Verstoß gegen bestimmte Auflagen geführt hat, ist das sehr gut möglich. Diese Frage wird ebenfalls das Verwaltungsgericht beschäftigen.




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