Da bin ich ja mal gespannt, ob und wie die " ... juristisch abgesicherten demokratischen Strukturen." funktionieren?
Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
...
Abschnitt IV
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...




Mit Zitat antworten
