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Danke für den Beitrag. Jetzt hätte ich aber mal noch zwei Fragen an dich:
Wenn die Auflösung durch die Versammlungsbehörde tatsächlich nicht rechtmäßig war und es möglich sein sollte, ein Herbeiführen von "Verstößen" durch aktives Handeln der Behörden zu beweisen, welche Möglichkeiten gibt es in der Folge? Sollte sich dieser ungeheuerliche Vorwurf beweisen lassen, müsste das ja an sich personelle Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen?
Und die zweite Frage: Nachdem ich in der Anfangszeit den Eindruck hatte, die Justiz würde angesichts der noch unbekannten Schwere der Pandemie recht vorsichtig und zurückhaltend agieren, habe ich den Eindruck, es hat sich etwas gedreht? Ich meine, es ist schon beeindruckend, wie schnell und rigoros gewisse kleine und große Schweinereien der Politik neuerdings von Gerichten einkassiert werden.
"Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"
Kriminallkommissar Jensen
Politiker sind sich einig, werden nicht wie die Volkskammer klein beigeben.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Was wenn der durchschnittliche „deutsche Leut“ per Se ein Freak ist? Spaß beiseite, das waren gestern Freaks. Völlig außerhalb der Norm agierende Irre, bestes Beispiel der Herr „ich habe ein Attest das ich einen IQ von 120 habe und deswegen brauche ich keine Maske“. Alles klar.![]()
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