Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
Das Innenministerium hat überhaupt keine Versammlung zu verbieten! Wie oft denn noch? Was bist du bloß für ein hoffnungsloser Fall! Mit welchem Recht sollte der Staat mehr Macht haben als das Volk? So lange keine Straftat vorliegt, kann sich das Volk versammeln, wie es Lust hat. Und komm mir bloß nicht mit dem Infektionsschutzgesetz. Damit könnte man bis in alle Ewigkeit jede Zusammenkunft verbieten.

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Wie kann man eigentlich so dermaßen wenig verstanden haben und gleichzeitig so selbstsicher hanebüchenen Unfug verbreiten? Selbstverständlich dürfen Behörden Versammlungen verbieten. Wieso sollte die Exekutive nicht über Exekutive Befugnisse verfügen? Das ist doch komplett absurd. Exekutives Handeln unterliegt gerichtlicher Kontrolle. Wie sollte es auch anders sein?
Völlig falsch und absurd ist auch die Behauptung, die Versammlungsfreiheit würde dort enden, wo Straftaten begangen würden. Wie zum Geier kommst Du auf sowas? Das hiesse, dass eine Versammlung aufgelöst werden könnte, sobald ein Teilnehmer ein beleidigendes Schild hochhält. Nein. Das Strafrecht allein kann Verfassungsrecht nicht beschränken sondern nur entgegenstehende Güter von Verfassungsrang.

Lass uns bitte aufhören darüber zu diskutieren, ob eine Behörde exekutiv handeln, also eine Versammlung verbieten kann. Das ist echt lächerlich. Im Übrigen bist Du wohl auch der einzige, der behauptet, sie dürfe das grundsätzlich nicht. Wer hat Dir das eigentlich erzählt? Oder hast Du Dir das ausgedacht?

Interessanter und wichtiger ist die Frage, ob die Auflösung durch die Versammlungsbehörde rechtmäßig war (und bevor Du jetzt wieder rumblubberst: JA AUCH DIE VERSAMMLUNGSBEHÖRDE DARF GRUNDSÄTZLICH VERSAMMLUNGEN AUFLÖSEN UND HAT DABEI EINEN ERMESSENSSPIELRAUM. Ob sie dabei ermessensfehlerfrei handelt oder nicht ist eine andere Frage und unterliegt gerichtlicher Kontrolle. Bitte streite das nicht ab. Du machst Dich damit nur lächerlich.)