Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
Der Verstoß gegen die Auflagen. Der polizeirechtliche Gefahrenbegriff ist weiter, als der des herkömmlichen Sprachgebrauchs. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Auflösung spielt sich auf Rechtsfolgen-Ebene ab: war bzw ist die Auflösung verhältnismäßig? - ist die entscheidende Frage.
Das ist keine Gefahr.