
Zitat von
Finch
Der Verstoß gegen die Auflagen. Der polizeirechtliche Gefahrenbegriff ist weiter, als der des herkömmlichen Sprachgebrauchs. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Auflösung spielt sich auf Rechtsfolgen-Ebene ab: war bzw ist die Auflösung verhältnismäßig? - ist die entscheidende Frage.