Zitat Zitat von Widder58 Beitrag anzeigen
Es läuft ein Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht gegen die Auflösung.
Man darf gespannt sein, ob sich das Gericht auf der Nase herumtanzen läßt.
Anders als das Verbot durch das IM Berlins wird die Auflösung wohl Bestand haben. Zumindest ist von außen nicht erkennbar, dass hier ermessensfehlerhaft gehandelt wurde. Als milderes Mittel wurden zunächst Auflagen erlassen. Diese wurden bewusst verletzt, sodass sich eine Auflösung - so wie von vornherein durch die Versammlungsbehörde angemahnt - im Rahmen dessen halten wird, was rechtmäßig ist. Wenn man mal ehrlich ist, war die Demo zumindest von Teilen der Teilnehmer auch genau darauf ausgelegt.