Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
Recht und Gesetz haben keine Freiheitsgrade der Interpretation.
Eine subjektive Betrachtungsweise ist ausgeschlossen. Recht und
Gesetz sind objektiv. Die Tatbestaende sind klar. Die Gerichte
ueberpruefen ob die Tatbestaende beweisbar und schuldhaft
verwirklicht wurden, oder eben nicht.

Bei Recht und Gesetz gibt es keine Meinungsfreiheit!

Wer z.B. als Gurtverweigerer der Meinung sei das er bei der Fahrt
mit dem Auto keinen Sicherheitsgurt anlegen muesse oder bei der
Fahrt mit dem Motorrad keinen Helm tragen muesse, der bricht mit
der nicht zulaessigen Interpretation das geltende Recht, verwirklich
einen Bussgeldtatbestand und wird bestraft.

Warum ist das so? Das ist so weil des anders nicht geht!Bums!
Bin in Kiev, da hat man mit Auto schon mal das handy am Ohr.