Polizeipraesidenten sind Wahlbeamte und keine Polizeibeamte.
Bei den meisten Bundeslaender ist die Einstellungsvoraussetzung
nicht nur das Parteibuch sondern die Befaehigung zum Richteramt.
Befaehigung zum Richteramt bedeutet das es sich um sogenannte
Volljuristen handeln muss.





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