User in diesem Thread gebannt : Pixelaxt |
Ficken und Schwitzen sind Grundrechte und fallen unter Art. 2 des GG.
Artikel 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
[Links nur für registrierte Nutzer]
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)


" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)