
Zitat von
Haspelbein
Korrekt, auch der Kaiser überschritt bei der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches seine Vollmachten. Völkerrecht hat halt wenig mit dem Zivilrecht gemeinsam, da es keine Instanz gibt, die dieses Recht durchsetzt. Insofern ist weitgehend Recht, was akzeptiert ist, und was durchgesetzt werden kann.