Völkerrechtlich war die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze durch die BRD ohnehin nicht wirksam.
Zum einen konnte die BRD keine Grenze zu einem Land anerkennen, zu dem sie keine Nachbarschaft hatte. Das wäre so, als würde Deutschland die Grenze zwischen Frankreich und Spanien anerkennen.
Zum anderen entfalteten die Verträge ohne Zustimmung der Alliierten keine Rechtswirksamkeit.