
Zitat von
Haspelbein
Aus das ist richtig. Man kann es aber im Selbstversuch mir einer anderen Person gerne mal mit einer Airsoft probieren die Beine des anderen Menschen zu treffen, wenn beide Personen in Bewegung sind. (Besonders nachts, wie in diesem Fall.)
Zudem können auch US-Polizisten nur aus Notwehr agieren. Diese Notwehr ist ausgeweitet, d.h. sie können die Lage eskalieren, sie müssen nicht der Gefahr weichen, und sie können wesentlich einfacher Notwehr zur Verteidigung Dritter reklamieren. Aber es ist immer noch Notwehr. Tödliche Gewalt zur Festnahme eines Verdächtigen fällt da nicht drunter.