
Zitat von
Perkeo
Jetzt stellen wir uns mal ganz dumm und stellen uns vor Arbery wäre weiß und die anderen Schwarz. Ein Weißer joggt also die Straße entlang und plötzlich halten zwei Autos vor und hinter ihm, aus dem ersten springen zwei Schwarze mit Gewehr im Anschlag heraus.
Irgendwie fällt es mit schwer zu glauben, dass du dem Weißen dann das Recht absprechen würdest, dem Angreifer die Waffe zu entreißen.
Und offenbar sehen Leute, die sich besser auskennen, das genauso:[Links nur für registrierte Nutzer]
Wie von mir erwähnt, er hat auf einem unbebauten Grundstück an einem Wasserhahn getrunken, nicht mehr und nicht weniger. Ist das ein Grund für standrechtliches Erschießen? Wenn ja, auch wenn der Erschossene weiß und der Schütze schwarz wäre?
Dass das gängige Praxis ist, ist ja gerade mein Vorwurf.