Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
Wenn Du Experte für alles das meinst, dann wird es stimmen. Wie gesagt: bei Dir ist das Problem, dass zu nicht verstehst, was der Unterschied zwischen einer Verfassung und einfachgesetzlichem Recht ist. Aber Du denkst auch, dass das GG nur ein Verfassungsprovisorium ist. Also ist das schon ok.
Siehst du hier das Wort Verfassung?



Glaubst du nicht, dass man das an prominenter Stelle platziert hätte wenn ......



Wenn das GG unsere Verfassung ist, sollte man sie auch Verfassung nennen!