Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
Wozu braucht man denn eine Verfassung, die die Regierung nach Belieben aufheben kann?
Dann kann man es ja gleich lassen!
Eine Grundgesetzesänderung bedarf der Zweidrittel-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates, ist also nicht "nach Belieben" änderbar.