Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
Steht auch so in eben diesem Grundgesetz:

Artikel 146: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. “
Du weißt schon, dass eine Verfassung sich nicht Verfassung nennen muss, um eine zu sein, oder?