Richtig!Es ist nicht nur eine Anwesenheitsliste. Wer ein Restaurant besuchen willen muss
vorher namentlich reservieren. Die Tischkapazitaeten der Restraurant wurden
halbiert damit genug Abstand zwischen den Tischen gewaehrleistet ist. An jedem
Tisch duerfen maximal 2 erwachsene Einzelpersonen oder Familien mit Kindern
sitzten. Bevor die Tische belegt werden muss der Restaurantinhaber bei Einlass
die Personalausweise der Gaeste kontrollieren und die Daten erfassen. Zudem
werden Tischbelegungsplaene erstellt ueber die exakt nachvollzogen werden kann
welche Gaeste des Restaurants wie lange an den jeweilige Tischen verweilt haben.
Alle Personendaten und Tischbelegungsplaene muessen den Gesundheitsaemtern
uebermittelt werden. Damit es nicht zu Nachlaessigkeit oder vorsaetzliche falsche
Angaben kommt, machen Aussendienstmitarbeiter der Gesundheitsaemter und
der Ordungsaemter unangekuendigte Stichproben in den Restaurants vor Ort.
Da die meisten der potentiellen Restaurantbesucher die Prozedur der behoerdlichen
Auflagen nicht mitmachen wird der Umsatz der Restaurantinhaber nach Eroeffnung
nicht wesentlich sondern nur geringfuegig vom Nullumsatz bei Schliessung abweichen.![]()









