Atemschutz und Tragezeitbegrenzung
Alles Wichtige zur Tragedauer
Atemschutzmasken oder ‑anzüge belasten den Körper des Trägers vor allem aufgrund ihres Gewichts und des Atemwiderstands. Damit daraus keine Gefährdungen für die Gesundheit entstehen, muss die Tragezeit begrenzt werden. Was bei Auswahl und Tragezeitbegrenzung von Atemschutz zu beachten ist, erklärt unser Fachautor.
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Ein Atemschutzgerät zu nutzen bedeutet immer eine zusätzliche Belastung. Daher dürfen diese Geräte nicht beliebig lange getragen werden, wenn auf Grund dieser Belastung mit einer Gesundheitsgefährdung der Person zu rechnen ist. 
Belastungen resultieren in erster Linie aus dem Gewicht und dem 
Atemwiderstand des verwendeten Gerätes. Eine Rolle spielen weiterhin Faktoren wie eingeschränkte Beweglichkeit, eingeschränktes Sichtfeld, verminderte Kommunikationsmöglichkeit, usw.
Bei Atemschutzanzügen oder anderen Geräten, deren Teile den Körper großflächig bedecken oder ganz einhüllen, kann noch eine erhebliche Behinderung des Wärmeaustausches hinzukommen. Es gilt hier der Grundsatz: So viel Schutz wie nötig, so wenig Belastung wie möglich.
Wie viel Schutz notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber vor Aufnahme von Tätigkeiten durchzuführen hat. Ergibt die Ermittlung der Gefährdungen, dass Schadstoffe oder Sauerstoffmangel in der Umgebungsatmosphäre die Atemluft beeinflussen, muss das Unternehmen Maßnahmen treffen, die die Beschäftigten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen. Hierbei sind zuerst technische und organisatorische Maßnahmen in Betracht zu ziehen und zu ergreifen, um zum Beispiel bei Stoffen, für die Grenzwerte definiert sind, diese Werte in der Umgebungsatmosphäre sicher zu unterschreiten. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, muss den betroffenen Personen individuell ein passendes Atemschutzgerät zur Verfügung gestellt werden.
Das passende Gerät auswählen
Die Auswahl an Atemschutzgeräten ist groß und reicht von der partikelfiltrierenden Halbmaske (Bild 1) bis zum Chemikalienschutzanzug (CSA), unter dem ein Pressluftatmer getragen wird (Bild 2). Hier gilt es für den speziellen Einsatz das „richtige“ Atemschutzgerät auszuwählen, um nicht „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“.
Die Auswahl setzt zum einen die Kenntnis der Gegebenheiten am Arbeitsplatz und zum anderen das Wissen über die Funktion und Wirkungsweise der verschiedenen Atemschutzgeräte voraus. Muss man mit verschiedenen Schadstoffen in unbekannten Konzentrationen rechnen, wie sie zum Beispiel bei Bränden auftreten, kommen andere Geräte in die Auswahl, als für einen Arbeitsplatz, an dem ein bestimmter Stoff in einer durch Messungen belegten maximalen Konzentration auftreten kann.
Zulässige Tragezeit ermitteln
Mit der Auswahl des passenden Atemschutzgerätes legt man gleichzeitig auch eine mehr oder weniger starke Belastung für die Gerät tragenden Personen fest. Damit einher geht die Entscheidung, ob und nach welcher Gruppe eine arbeitsmedizinische Vorsorge (G26) notwendig wird und welche Tragezeitbegrenzungen bei der Planung der Tätigkeit zu beachten sind. Die zulässige Tragezeit muss grundsätzlich auf Basis der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
Um hierbei die physischen und psychischen Aspekte angemessen zu berücksichtigen, sollte immer eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner mit einbezogen werden.
Eine Hilfestellung für die Verantwortlichen ist dazu im Anhang 2 der DGUV Regel 112–190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ mit der Tabelle 32 „Tragezeitbegrenzung für Atemschutzgeräte“ gegeben.
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