Zitat Zitat von Hrafnaguð Beitrag anzeigen
Heisig war aber eine andere Nummer, die wurde dem System UND den Araberclans
langsam RICHTIG unangenehm. Da ist bei weitem eher zu vermuten das hier was nicht mit
rechten Dingen zuging.

Bahnert, naja, hat ne Verfassungsklage angestrengt. Und? Egal wie stichhaltig oder juristisch
wasserfest die gewesen sein mag, die mit der Politik verbandelte Richterbande des Bundesverfassungsgericht
wird diese abweisen. Weiß man vorher. Zu unwichtig um ihr "Killer" auf den Hals zu hetzen oder sonstwas
mit ihr anzustellen. Was nun die Polizisten da vorfanden, also hinsichtlich des Zustandes dieser Frau, weiß
man nicht, man war ja nicht dabei. Nun, kann natürlich sein daß diese nach Anweisung handelten nachdem
irgendwem klar wurde WER da die Polizei angerufen hat, kann aber auch sein daß die Polizisten eine Frau in
einem psych. Ausnahmezustand vorfanden bei denen sie nicht mehr davon ausgehen konnten daß betreffende
Person nicht fremd- oder eigengefährdend ist, man weiß es nicht.
Naja die Polizisten behaupteten Frau Bahner nicht gekannt zu haben, obwohl sie die Polizei anrief und üblich in solchen Fällen neben der Namensnennung auch die Anschrift ist.

Nach dem Unterbringungsgesetz mußte ein Arzt bei der Zwangseinweisung entscheiden, ob sie bleiben muß. Und sie mußte bleiben. Insofern wäre wichtig zu erfahren, welche Gründe dieser Arzt angegeben hat.

Lt. dem Telefonat mit ihrer Schwester soll der Arzt gefragt haben, ob sie freiwillig 6 Wochen bleiben möchte,was sie verneinte und auf den Richterspruch verwies. Und dann wurde sie ohne Richterspruch entlassen, was sehr merkwürdig ist. Das Verhalten von Frau Bahner nach der Entlassung war, sagen wir mal sehr eigenwillig.Am Tag zuvor hat der Blogger Gärtner eine Nachbarin interviewt, die bestätigte, daß sich Frau Bahner völlig normal verhielt bis zur Zwangseinweisung!

Aus meiner Sicht ist für Horch und Guck die Kuh noch nicht vom Eis!

kd