Naja die Polizisten behaupteten Frau Bahner nicht gekannt zu haben, obwohl sie die Polizei anrief und üblich in solchen Fällen neben der Namensnennung auch die Anschrift ist.
Nach dem Unterbringungsgesetz mußte ein Arzt bei der Zwangseinweisung entscheiden, ob sie bleiben muß. Und sie mußte bleiben. Insofern wäre wichtig zu erfahren, welche Gründe dieser Arzt angegeben hat.
Lt. dem Telefonat mit ihrer Schwester soll der Arzt gefragt haben, ob sie freiwillig 6 Wochen bleiben möchte,was sie verneinte und auf den Richterspruch verwies. Und dann wurde sie ohne Richterspruch entlassen, was sehr merkwürdig ist. Das Verhalten von Frau Bahner nach der Entlassung war, sagen wir mal sehr eigenwillig.Am Tag zuvor hat der Blogger Gärtner eine Nachbarin interviewt, die bestätigte, daß sich Frau Bahner völlig normal verhielt bis zur Zwangseinweisung!
Aus meiner Sicht ist für Horch und Guck die Kuh noch nicht vom Eis!
kd




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