Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
Was hat eine Verfassungsklage mit "Durchdrehen" zu tun? Das Einweisen in die Psychiatrie ist beliebtes Mittel zum Ausschalten von Regierungskritikern, der Klassiker gewissermaßen!

kd
Natürlich nichts. Minderbemittelte juristische Fähigkeiten und Dummheit sind nach allgemeiner medizinischer Erkenntnis kein Krankheitsfall. Das "Durchdrehen" wird ihr wegen ihres gesamten Verhaltens attestiert. Sie leidet offenbar unter Verfolgungswahn.
Im Übrigen ist die Behauptung, sie sei durch Zwangsmittel in einer Psychatrie eingewiesen worden, einfach falsch. Sie ist dort freiwillig. Die Behauptung, Regierungskritiker würden klassischerweise in einer Psychatrie eingesperrt, ist dreist und muss erst einmal belegt werden. Komischerweise fallen mir auf Anhieb 100 Kriitker ein, die die Regierung seit Jahren kritisieren. Niemand von denen hat auch nur im Ansatz was mit Psychatrie am Hut.