Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
Danke fuer Deine Antwort 'Don'.

Der Knackpunkt ist eben die Geschwindigkeit der Zeit; koennen solche 'einstweilige Verfügungen je nach Zuständigkeiten' mit sofortiger Wirkung innerhalb eines Tages erlassen werden?
Innert Stunden, wenns dringend ist.

Neulich dauerte es eine Stunde um zu entscheiden, daß das behördliche Verbot ein Plakat auf einer Linkendemo "Höcke ist ein Faschist" mitzuführen, per einstweiliger Verfügung aufgehoben wurde.
Da die Demo aktuell anstand.
Daß die Medien daraus "Höcke darf per Gerichtsurteil Faschist genannt werden" machten, ist der gnadenlosen Dummheit unserer Journaillie geschuldet.
1. Es gab kein Urteil
2. Zur Entscheidung stand das Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht einer Behörde irgendwas zu untersagen. Nicht ob was auf dem Plakat stand justiziabel ist.
3. Daß die Richter das in diesem Fall recht großzügig auslegten, honni soit qui mal y pense.