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Ich finde Deinen Beitrag sehr zynisch. Als ob betroffene Alte/Kranke nicht weiterleben sollten, nur weil der Großteil von vermeintlich Gesunden wenige eigene Befindlichkeiten nicht vorrübergehend hinten anstellen wollte.
Aber zu den Tatsachen:
1. Es handelt sich bei den tödlichen Verläufen nicht ausschließlich um Alte/ Kranke, wenngleich überproportional vertreten:
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D.h. es kann jeden direkt erwischen.
2. Ist nach jetzigem Kenntnisstand, soweit ich weiß, davon auszugehen, daß das Virus weitere Organe befällt und schädigt. Herz, Leber, Lungen und Darm werden genannt.
Selbst bei einem milden Verlauf ist davon auszugehen, daß es noch nach Jahren zu schweren Komplikationen kommen kann, da somit eine Vorschädigung bestehen kann.
3. Glaubt man dem Fall der Mehrfachinfektion, ist eine Mutation des Virus nicht ausgeschlossen. D.h. Leute die die Krankheit vermeintlich überstanden haben, mit womöglicher Vorschädigung, können wieder erkranken und weitere Schädigungen davontragen.
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--> Ein Runterfahren des öffentlichen Lebens, mit Quarantäne usw. ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um die Ausbreitung einzudämmen. Diese Eindämmung dürfte also im Interesse aller liegen.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.
Wieviel Sicherheitsstufen hat das RKI ? Jeden Tag verschlechtern die ihre Risikoabschätzung ! Schlechtes Risikomanagement ! Normalerweise geht man vom schlimmsten Fall aus und wird dann besser ! Das RKI ist eh nicht Herr der Lage. Ich informiere mich eher in den USA. Dort hat gestern der verantwortliche Epedemiearzt im Beisein von Trump und Pence mitgeteilt, daß es in den USA vermutlich bis August gehen wird. Okay, die haben auch eine bessere Regierung als Deutschland. Von daher kann bei der RKI Angabe mit 2 Jahre tatsächlich was dran sein. Deutschland wird halt von Dilettanten regiert.
@ Heinrich_Kraemer
Sag das mal den Feierwütigen bis 45 Jahre.
Der Vorteil an Klugheit ist, dass man sich dumm stellen kann. Andersrum ist es schwierig.
Habe gerade gelesen das wenn das Gesundheitsamt für einen Infizierten eine Quarantäne verordnet und dieser dagegen verstösst
dieser dafür bis zwei Jahre verknastet oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.
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