Der inflationäre Gebrauch von "NAZI" und "Faschist" zur Diffamierung der politischen Gegner oder einfach nur von Andersdenkenden, die es wagen, vom medialen Mainstream vorgegebenen Meinungskorridor abzuweichen, ist nicht nur völlig überdreht, sondern lächerlich bis hin zu strafrechtlich relevant.
Die Bezeichnung eines in der heutigen Demokratie frei lebenden und agierenden Bürgers als "NAZI" ist eine Verharmlosung und eine Relativierung der tatsächlichen Verbrechen der Nationalsozialisten und ihrer Ideologie! Weil völlig absurd, unverhältnismäßig und einzig in der Absicht den so Bezeichneten zu beschädigen. Hier sollte eigentlich der § 130 StGB greifen!
Ganz abgesehen davon, dass solche Diffamierungen beleidigend, ehrabschneidend und rufschädigend sind - alles Straftatbestände.
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