
Zitat von
Skorpion968
Die Versammlungsfreiheit ist ebenfalls ein Grundrecht.
Grundsätzlich ist das kein Unterschied. Wenn ich auf dem kürzesten Weg von A nach B über dein Grundstück laufe, wirst du mich notfalls mit Gewalt zu entfernen versuchen. Vermutlich wirst du die Polizei rufen, wenn ich das häufiger mache. Und bedienst dich damit der Staatsgewalt. Aus deiner Sicht schützt du dein Grundrecht auf Eigentum. Aus meiner Sicht hinderst du mich daran, auf dem kürzesten Weg von A nach B zu kommen.
Was die Aktivisten machen, ist passiver Widerstand. Du sagst es selbst, es ist öffentliches Gelände. Also dürfen sie sich dort aufhalten und versammeln. Versammlungsfreiheit. Und sie schützen dadurch ein weiteres Grundrecht. Und zwar das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die ist nämlich gefährdet durch umweltschädigendes Verhalten, hier der fossil angetriebene Automobil-Individualverkehr. Der schädigt die Umwelt und gefährdet die körperliche Unversehrtheit von Menschen, spätestens die der folgenden Generationen. Wenn du dein Recht auf Eigentum schützen darfst, dürfen die ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit schützen.