AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat von Finch
Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.
Meine ich ja. Oder darf man H4-Bezieher nicht mehr auf Eigenbedarf kündigen?
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„Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41