Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.
Meine ich ja. Oder darf man H4-Bezieher nicht mehr auf Eigenbedarf kündigen?

---