Grundrechte müssen sich aber aneinander und an der Verfassungsordnung insgesamt messen lassen. Art. 18 ist ja nicht erst gestern eingefügt worden, sondern die Meinungsfreiheit galt immer nur unter Berücksichtigung auch der Möglichkeit ihrer Verwirkung. Kirschenpflücken ist da nicht, die G'schicht gibt's nur im Paket!

Zitat Zitat von Rolf1973 Beitrag anzeigen
[...] Nebenbei: Grundrechte, unter anderem das auf Meinungsfreiheit, sind nicht verhandelbar und hängen nicht davon ab, ob irgendwer "falsch meint". Grundrechte sind keine Privilegien, die bei Bedarf
gestrichen werden können. Abgründe tun sich auf. Hinter der dünnen freiheitlichen Fassade des sauberen Herrn Tauber verbirgt sich ein verschissener Möchtegern-Diktator, der die Begriffe, mit denen er um sich wirft, nicht mal im Ansatz begriffen hat oder nicht begreifen will.

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