Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
Die sogenannte “Weimarer Republik“, somit das Reich als Republik, war NIE ein anderer Staat, als das “dritte Reich“, der Begriff “drittes Reich“ entstammte vielmehr der Literatur, wie Moeller van den Brucks “drittes Reich“, was erst nach dem Krieg für die Zeit des Nationalsozialismus für Deutschland eine Bezeichnung fand.
Kurzum, das dritte Reich war und blieb das Deutsche Reich, mit der Weimarer Reichsverfassung, der angebliche Umbau zur Diktatur war rechtlich Legitimiert, durch die Notstandsgesetze, womit die Weimarer Republik ohnehin bereits ab mitte der zwanziger DURCHGEHEND regiert wurde.
Insofern ist die Frage der “Rechtsnachfolge“, mit verlaub quatsch, da es sich Verfassungsrechtlich und Staatsrechtlich um den gleichen Staat handelte.
Dieses Thema wurde hier im Forum ja schon mehr als einmal behandelt und ich möchte das ungern abermals ausbreiten.
Wie ich Eingangs beschrieb sei die Frage "rein hypothetisch" zu verstehen. Wenn dem so wäre, das weder die Weimarer Republik (extra für Sie: Deutsches Reich 1918-33) oder das 3. Reich (extra für Sie: Deutsches Reich 1933-45) legitime Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches von 1871-1918 waren, wer hat dann mit welcher Berechtigung den Krieg 1939 eröffnet und warum?
Ich weiß das es sehr schwer zu verstehen ist auf was ich "evtl." hinaus will, dennoch überlasse ich Ihnen diese kleine Denksportaufgabe für die Zukunft.