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Zitat von Veltins007 Was an ist denn so schwer zu verstehen? Das frag ich mich allerdings auch. Absatz 2 besagt nur, für wen der Schutz politisch Verfolgter nicht grundgesetzlich garantiert ist. Er meint kein Verbot dieses Schutzes. Und subsidiärer Schutz ist sowieso was anderes. Art. 16a bezieht sich nicht auf subsidiären Schutz.
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