Peng! So zerlegt sich die Lügenpresse wieder einmal selbst:

Lutz Bachmann unterliegt vor Gericht. Der Pegida-Mitgründer darf eine Seenotrettungs-Initiative nicht mehr als
"Schlepperbande" bezeichnen. So hatte es Bachmann auf Facebook geschrieben.


Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann hat vor Gericht eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Er darf nicht weiter behaupten,
die in Dresden ansässige Seenotrettungs-Initiative Mission Lifeline sei eine "private Schlepperbande". Das war in seinem Namen
auf einer Facebookseite erschienen. Er hatte den Verein zudem als Gesetzesbrecher bezeichnet. In einer Verhandlung vor dem
Landgericht Dresden gab Bachmann eine Unterlassungserklärung ab, die der Verein verlangt hatte.

Bachmann hatte dies zunächst verweigert. Der Streit war deshalb vor Gericht gegangen. Zur Verhandlung war Bachmann, der
am Montag noch in Dresden auf einer Demonstration gesprochen hatte, selbst nicht erschienen. Nach Angaben von Vereinsvor-
stand Axel Steier gab seine Rechtsanwältin im Rahmen der Verhandlung die Erklärung ab. Beide Seiten einigten sich damit von
selbst, ein Urteil fällte die Richterin nicht.
Beide Seiten einigten sich damit von selbst, ein Urteil fällte die Richterin nicht.
Eine Niederlage vor Gericht-ohne dass überhaupt ein Urteil gefällt worden ist?

[Links nur für registrierte Nutzer].

Die Lügen werden verzweifelter. Ein Artikel, dessen Inhalt die Überschrift widerlegt, das ist richtige Stümperei!


Lutz Bachmann hat dazu via Facebook Stellung bezogen:

Unfassbar was die LügenZEIT und die versammelte Lückenpresse absondert...
... Überschrift: Bachmann unterliegt
... im Text dann: Es wurde gar kein Urteil gefällt!

([Links nur für registrierte Nutzer])

Wo bitteschön, ist hier nur ansatzweise eine "Niederlage" für uns, wenn nicht einmal ein Urteil gefällt wurde? Früher mussten
"Gerichtsreporter" noch den Unterschied zwischen einem Urteil und einem Vergleich kennen... naja, die Qualität sinkt mit den
sinkenden Auflagen... ������

Früher verlor man vor Gericht, wenn man verurteilt wurde, oder? ������
In diesem Fall folgte die Richterin ganz klar UNSERER Rechtsauffassung und rat dem Kläger, abzusehen und kein Urteil zu
erzwingen, welches mit Sicherheit für uns ausgegangen wäre, da die Richterin dem - nach Zuschauerberichten - sichtlich
überforderten Anwalt und seinem teilweise ausfallend werdenden Kläger MEHRFACH erklären musste, da es sich bei den
Äußerungen zwar um unglückliche, aber nicht um, wie vom Kläger fälschlicherweise behauptet, Tatsachenbehauptungen
handelte, es waren nämlich Werturteile unseres Admins, die so absolut zulässig waren!

Da die betreffenden Posts ohnehin bereits durch Facebook gelöscht wurden, war auch keinerlei Handlungsbedarf mehr.

Dies musste der Kläger, der mit seiner Klage ohnehin nur PR für sein bedenkliches Projekt erreichen wollte, zähneknir-
schend hinnehmen und tat seinen Unmut - laut Augenzeugen - lautstark kund und beschimpfte angeblich die Vorsitzen-
de.


Eine Entscheidung über eine in diesem Fall mehr als angebrachte Kostenaufhebung obliegt nun noch der Richterin.

Man kann also getrost von einem juristischen Schiffbruch noch vorm Auslaufen des geplanten "Rettungsbootes" des
Klägers sprechen
[Links nur für registrierte Nutzer].